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Besuche: Erwartungen und Enttäuschungen

Mit den Besuchen lässt sich die Eltern-Kind-Beziehung pflegen. Das Kind konstruiert seine Identität auch als Sohn oder Tochter von … Wenn aber ein Elternteil suchtbetroffen ist, kann es besonders kompliziert und schmerzhaft sein, diese Beziehung zu pflegen. Es kann vorkommen, dass der Elternteil nicht unbedingt in der Lage ist, dem Kind zur geplanten Besuchszeit auf ruhige Art und Weise zu begegnen.

Die Besuche

Manchmal stellen die Besuche für Ihr Pflegekind eine Belastung dar. Es freute sich, seinen Vater oder seine Mutter zu sehen, doch dann erscheint er/sie nicht zum Termin. Oder der Besuch verläuft unglücklich. Oder das Kind weigert sich, den Besuchstermin wahrzunehmen. Oder die Trennung nach einer gut verlaufenen Besuchszeit ist für das Kind schmerzhaft.

Es ist aber keine Lösung, die Beziehung mit den Eltern zu unterbinden, um das Kind vor Problemen und Leiden zu bewahren. Wissenschaftliche Studien haben gezeigt, dass es Kinder mit aufrecht erhaltener Elternbeziehung im Endeffekt leichter haben, hauptsächlich weil so das idealisierte Traumbild der Eltern zerbrochen wird und das Kind mit den «realen» Eltern konfrontiert wird.

Als Pflegefamilie können Sie dem Kind helfen, über gewisse Situationen hinwegzukommen:

Die Mutter / der Vater ist nicht zum Besuch erschienen.

  • Dem Kind eine einfache Erklärung geben.
    Deine Mama / dein Papa war heute wegen seiner Krankheit nicht in der Lage, zu kommen.
  • Das Kind beruhigen.
    Sie und das soziale Netz sind da und kümmern sich um das Kind. Andere Menschen sind da, um sich um Mama/Papa zu kümmern.
  • Schuldgefühle abbauen.
    Unter Umständen fühlt sich das Kind verantwortlich dafür, dass die Eltern nicht gekommen sind. Es ist sehr wichtig, ihm erneut zu sagen, dass es nicht schuld ist.
  • Akzeptieren, wenn das Kind die Beziehung pflegen möchte:
    beispielsweise eine Zeichnung, eine Karte oder einen Brief schicken.

Der Besuch verläuft unglücklich

  • Emotionale Lage berücksichtigen.
    Das Kind wird möglicherweise durch den Gefühlszustand der Mutter/des Vaters beeinflusst. Darum kann es sich nach einem unglücklichen Besuch sehr schlecht fühlen. Es ist wichtig, dem Kind die Möglichkeit zu geben, empfundene Gefühle auszudrücken.
  • Die Wahl des Kindes respektieren, ob es sprechen will oder nicht.
    Sie können ihm zeigen, dass Sie auch später zum Reden bereit sind, wenn es will: «Wenn du darüber reden willst, was passiert ist, bin ich für dich da.»
  • Schuldgefühle abbauen.
    Wenn es seinem Vater/ seiner Mutter nicht gut geht, empfindet das Kind oft Schuldgefühle. Beispielsweise fühlt es sich vielleicht stark verantwortlich, wenn der Besuch unglücklich verläuft. Es ist sehr wichtig, ihm erneut zu sagen, dass es nicht schuld ist, auch wenn es ihm schwerfällt, das zu glauben.
  • Beim Nachhause kommen eine Zeit zum «Dampf ablassen» vorsehen,
    damit das Kind seine Gefühle abreagieren kann. Planen Sie nach den Besuchen möglichst nichts ein, damit das Kind genug Zeit hat, um das Erlebte zu verarbeiten.

Das Kind will den Vater/ die Mutter nicht mehr sehen

  • Das Kind schämt sich, den Vater/ die Mutter zu sehen.
    Klären Sie mit der Fachperson für Kinderschutz ab, ob der Besuchsrahmen angepasst werden kann.
  • Das Kind weigert sich, Papa/Mama zu sehen.
    Nehmen Sie ohne Weiteres Kontakt mit der Fachperson für Kinderschutz auf, um über das Problem und mögliche Anpassungen zu sprechen.

Wann soll ich die Kinderschutzbehörde informieren?

Als Pflegefamilie sind Sie der Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) gegenüber meldepflichtig. Es ist wichtig, Probleme nicht zu verheimlichen (z. B. Elternteil konsumiert während des Besuchs vor dem Kind, ist wiederholt abwesend, übt verbale oder körperliche Gewalt aus), auch wenn dies Folgen haben kann.

Wenn Sie Ihre Feststellungen mitteilen, kann die Betreuungsqualität und somit auch der Schutz des Kindes verbessert werden. Die Behörde entscheidet aufgrund Ihrer Informationen über allfällige Massnahmen. Achtung: Die Toleranzgrenze ist für Sie möglicherweise nicht gleich wie für die Fachperson Kinderschutz. Es kann sein, dass die Besuche trotz gemeldeter Schwierigkeiten beibehalten werden. In diesem Fall können Sie die/den begleitende SozialarbeiterIn und/oder eine Fachperson für Kinderschutz um Hilfe bitten, um spezifische Unterstützung zu erhalten, oder damit die Besuche an einem Besuchszentrum stattfinden.

Es kommt vor, dass die Besuche reduziert oder ganz eingestellt werden. Dies kann für das Kind hart sein. In einem solchen Fall ist es wichtig, es daran zu erinnern, dass die Massnahme provisorisch ist und zu seinem Schutz dient. Erklären Sie ihm, dass nicht Sie die Entscheidung treffen, sondern ein Richter.

Es kann auch sein, dass die Besuche trotz gemeldeter Schwierigkeiten beibehalten werden. Bitten Sie in diesem Fall ihre Sozialarbeiterin, Ihren Sozialarbeiter oder Ihre Fachperson für Kinderschutz um Hilfe, damit Ihnen diese Entscheidung erklärt wird.